Für den Einzugsbereich in NRW sind nur drei Amtsgerichte zuständig:
- Amtsgericht Düsseldorf
www.ag-duesseldorf.nrw.de - Amtsgericht Dortmund
www.ag-dortmund.nrw.de - Amtsgericht Köln
www.ag-koeln.nrw.de
Ein Anruf bei Gericht schafft Klarheit, wenn zweifelhaft ist, welches Gericht zuständig ist. Die Personenstandänderungen nach dem TSG bearbeiten i.d.R. die jeweiligen Familiengerichte.
Nachdem der Eingang des Schreibens vom Gericht bestätigt wird, gibt es ein Aktenzeichen und entweder muss ein Vorschuss bezahlt werden, oder die Prozesskostenhilfe (PKH) wird genehmigt.
Danach schickt das Gericht eine Liste und teilt mit, was an Unterlagen noch benötigt wird. U.a. ein transspezifischer Lebenslauf und einige Dinge, die noch zu beschaffen sind.
Wenn alle Unterlagen komplett sind, meist hat man dafür 4-6 Wochen Zeit, werden die Gutachter bestellt. Diese setzen sich dann mit den Antragstellern in Verbindung.
Die persönliche Anhörung vor Gericht, kann je nach Gericht und Richter, vor oder nach Eingang der Gutachten erfolgen. Die Anhörung ist meist sehr kurz 15-30 Minuten. Keine Panik, der Richter will sich nur einen persönlichen Eindruck machen und stellt nochmal die Fragen: bleibt es bei den/dem Namen, wieso, weshalb und warum???
Wenn der Richter seine Endscheidung getroffen hat, teilt er dies dem Antragsteller und dem Vertreter des öffentlichen Interesse, mit.
Nach der Zustellung haben beide Parteien 14 Tage Zeit, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Ist diese Zeit verstrichen, erhält man vom Gericht, den endgültigen und rechtskräftigen Beschluss.
Wenn der rechtskräftige Beschluss vorliegt, hat man das Recht, alle Dokumente, die noch auf den „alten“ Namen ausgestellt sind, ändern zu lassen.
Personalausweis/Reisepass, Krankenkasse und private Zusatzversicherungen, Rentenversicherungsträger, Girokonto-Sparbücher-Kreditkarten …….., Darlehnsverträge, Bausparverträge, Grundbuchamt, Führerschein, Fahrzeugbrief und –schein, sämtliche Versicherungen usw. Was ganz wichtig zu beachten ist: solltet ihr Gläubiger haben, eine Insolvenz laufen, ganz, ganz wichtig auch diese Leute informieren, damit sie nicht annehmen ihr wolltet mit dem neuen Namen nicht mehr erreichbar sein!!!!!
Wenn nach erfolgter Namens- und Personenstandsänderung alle alten Daten „verschwunden“ zu sein scheinen, diese immer noch im Standesamt abrufbar.
Nach den Pers.StG §62 werden in der Geburtsurkunde und der Abstammungsurkunde folgende Daten geführt:
Die Vornamen und der Familienname des Kindes und sein Geschlecht
Ort und Tag der Geburt
Die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, ihr Wohnort sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft o.ä.
Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, in der nur die aus Änderungen ergebenden Tatsachen geführt werden, gibt die Abstammungsurkunde immer Auskunft über den ursprünglichen Stand der Eintragungen.
Also in der Abstammungsurkunde wird immer das ursprüngliche Geschlecht offenbart.
Ein Muster zur Antragsstellung (Transmann) für die Namens- und Personenstandsänderung haben wir Euch hier zum Download im (*.doc, Winword 2003) bereitgestellt:
Musterantrag VÄ/PÄ (Transmann)