
Für den Einzugsbereich in NRW sind nur drei Amtsgerichte zuständig:
Amtsgericht Düsseldorf
www.ag-duesseldorf.nrw.de
Amtsgericht Dortmund
www.ag-dortmund.nrw.de
Amtsgericht Köln
www.ag-koeln.nrw.de
Ein Anruf bei Gericht schafft Klarheit, wenn zweifelhaft ist, welches Gericht zuständig ist. Die Personenstandänderungen nach dem TSG bearbeiten i.d.R. die jeweiligen Familiengerichte.
Nachdem ...
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